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   BVerwG, 10.10.1995 - 7 B 327.95   

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https://dejure.org/1995,3242
BVerwG, 10.10.1995 - 7 B 327.95 (https://dejure.org/1995,3242)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1995 - 7 B 327.95 (https://dejure.org/1995,3242)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1995 - 7 B 327.95 (https://dejure.org/1995,3242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Wiedergutmachung wegen Verlusts des Eigentums an einem von einem Dritten auf einem volkseigenen Grundstück errichteten Eigenheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88

    Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 7 B 327.95
    Von einem solchen Anwartschaftsrecht kann aber nur dann die Rede sein, wenn der Erwerb des dinglichen Vollrechts so weit vorangeschritten ist, daß der Erwerber eine hinreichend gefestigte, von Seiten des Veräußerers nicht mehr einseitig zerstörbare Rechtsposition erlangt hat (vgl. BGHZ 106, 108 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00

    Anwartschaftsrecht Rückübertragung; Beiladung, unterbliebene;

    Allein in diesem Sinne nimmt § 2 Abs. 2 VermG bei der Beschreibung der restitutionsfähigen Vermögenswerte "auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des Verlustes Bezug" (Beschluss vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 327.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 12).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 62.96

    Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung - Vorerwerbsrecht - Dingliches

    Allerdings zieht der Senat die Möglichkeit in Betracht, daß in der Rechtswirklichkeit der DDR Anwartschaftsrechte entstehen konnten (vgl. ansatzweise Göhring/Posch (Hrsg.), Zivilrecht, Lehrbuch, Teil I, Berlin 1981, S. 85, 220), die als dingliche Rechte an einem Grundstück im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 VermG prinzipiell restitutionsfähig wären (vgl. Beschluß vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 327.95 - Buchholz 112 § 2 Nr. 12; Beschluß vom 24. Februar 1995 - BVerwG 7 B 24.95 - ZOV 1996, 203 f.; vgl. auch Kimme (Hrsg.), Offene Vermögensfragen, § 2,VermG Rn. 71).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 22.96

    Erbengemeinschaft - Schädigung - Rückgabe an die Erbengemeinschaft - Berechtigter

    Der Erwerb des Eigentums war daher auch nicht etwa so weit vorangeschritten, daß dem Vater der Kläger eine Eigentumsanwartschaft zugestanden hätte, bei der der erkennende Senat die Anwendung des Vermögensgesetzes - unter dem Gesichtspunkt eines dinglichen Rechts an einem Grundstück im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 VermG - immerhin für denkbar gehalten hat (vgl. Beschluß vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 327.95 - Buchholz 112 § 2 Nr. 12).
  • BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Umfang der restituierbaren

    Ohne einen solchen Antrag hätte die Stadt noch kein dingliches Anwartschaftsrecht (vgl. BGHZ 106, 108 m.w.N.; BVerwG 7 B 327.95, Beschluß vom 10. Oktober 1995) und somit keinen Vermögensgegenstand im Sinne von § 1 a Abs. 1 Satz 1 VZOG erlangt.
  • BVerwG, 13.10.2000 - 8 B 184.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 62.96 - VIZ 1997, 411, vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 22.96 - VIZ 1997, 351 und vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 11.95 - VIZ 1996, 640) ist bereits geklärt, dass bloße schuldrechtliche Ansprüche auf Eigentumsverschaffung keine vermögensrechtlich restituierbare Rechtsposition im Sinne von § 2 Abs. 2 VermG darstellen; allenfalls für dingliche Anwartschaftsrechte kommt danach die Anwendung des § 2 Abs. 2 VermG in Betracht (vgl. auch Beschlüsse vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 327.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 12 S. 4 und vom 2. August 2000 - BVerwG 8 B 167.00 - n.v.).
  • BVerwG, 31.07.1997 - 7 B 252.97

    Anforderungen an die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung einer

    Die behauptete Divergenz zu dem Beschluß des erkennenden Senats vom 10. Oktober "1995 - BVerwG 7 B 327.95 - ist ebenfalls nicht in der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise bezeichnet.
  • OLG Brandenburg, 10.04.1997 - 5 U 84/96

    Anspruch auf Auflassung der Flurstücke und die Bewilligung ihrer Eintragung in

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